Die CDU-Fraktion stellt zur Problematik der Flughafen-Parker in Ratingen folgenden Antrag:
Die Verwaltung bildet eine interne Arbeitsgruppe mit dem Planungsamt, Ordnungsamt und Rechtsamt, die ein Konzept erarbeitet, um die immer wieder neue Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch Fremdnutzer bereits im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Vorgehen gegen illegale Inanspruchnahme von öffentlichem Parkraum nicht nur die Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen, sondern auch mit dem Flughafen-Betreiber, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung und dem Zoll zu suchen. Dazu ist ein „Runder Tisch“ einzurichten.
Die im Stellenplan vorhandenen und derzeit nicht besetzten Stellen von Politessen zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs werden umgehend besetzt.
Begründung:
Die problematische, möglicherweise illegale Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch Flughafen-Nutzer bzw. den von Flughafen-Nutzern beauftragten Firmen nimmt – trotz erster Erfolge – weiter zu und wird insbesondere an „langen“ Wochenenden und zu Ferienzeiten Ratingen weiter belasten. Es steht zu erwarten, dass sich zu Pfingsten und in den Sommerferien die Situation weiter verschärfen wird.
Die Verhinderung einer Zweckentfremdung bzw. illegalen Nutzung öffentlichen Parkraums an einer Stelle führt in aller Regel dazu, dass im Wege der Verdrängung andere Parkflächen in Anspruch genommen werden, so lange diese in ausreichender Zahl vorhanden und leicht zugänglich sind. Dort ist die Verwaltung dann erneut gezwungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung einer geordneten Parksituation zu ergreifen.
Die CDU-Fraktion hält es daher für sinnvoll, als Stadt nicht nur zu reagieren, sondern aktiv bzw. prophylaktisch zu handeln und bei besonders „gefährdeten“ öffentlichen Parkplätzen / Straßen Maßnahmen wie z.B. Parkbeschränkungen einzuführen; diese Maßnahmen sollen in einem Gesamtkonzept in einer Arbeitsgruppe der Verwaltung unter Einbindung des Planungsamtes, des Ordnungsamtes sowie des Rechtsamtes erarbeitet werden.
Bei der Abwehr des illegalen Parkens sind auch die Erfahrungen der Nachbarkommunen einzubeziehen. Darüber hinaus mehren sich dem Vernehmen nach Anzeichen, dass den beteiligten Unternehmen Straftatbestände (Betrug, unberechtigte Nutzung von Fahrzeugen, Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung, sog. Schwarzarbeit) angelastet werden könnten. Insofern bietet sich eine Zusammenarbeit am „Runden Tisch“ mit dem Ziel eines konzertierten Vorgehens der verschiedenen Behörden gegen diese problematischen Firmen an.