Prüfung zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen
Die aktuellen Zahlen zur Entwicklung des Tourismus im Kreis Mettmann machen deutlich, dass der Tourismus im Kreis boomt. Seit Einführung der Marke Neanderland im Jahr 2013 stiegen die Gästeankünfte im Kreis um 10%. Dabei wird die Wertschöpfung auf 347,7 Mio. € durch das Tourismusmanagement Neanderland beziffert. Die CDU Fraktion fordert bereits seit dem vergangenen Jahr (Antrag vom 5.Dezuember 2016) die Entwicklung eines Tourismuskonzepts für Ratingen. Einmal um die wirtschaftlichen Potenziale für die Stadt zu akquirieren und zum anderen, um nicht den Anschluss an den boomenden Neanderland Tourismus zu verlieren. Die Stadt mit ihren Kunst, Kultur und gastronomischen Angeboten sowie ihrer wunderbaren Natur ist touristisch attraktiv. Die Schaffung von einigen Wohnmobilstellplätze wäre eine gute Ergänzung. Immerhin lässt der Wohnmobilist im Durchschnitt 46,00 € pro Tag in der Stadt. Ein Blick über die Stadtgrenze macht deutlich, die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes ist relativ unproblematisch, wenn auch sicherlich wasserschutzrechtliche Aspekte geprüft werden müssten. Im Neanderland und im weiteren Umkreis der Stadt gibt es zahlreiche Wohnmobilstellplätze, die auf öffentlichen Parkplätzen in direkter Nähe zu den örtlichen Schwimmbädern eingerichtet wurden. Nach unseren Auskünften muss der Wohnmobilstellplatz verwaltungstechnisch als gesonderte Parkfläche ausgewiesen werden. Die Installation einer Strom- und Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung erfordern einen geringen Planungsaufwand. Und bei Stellplätzen z.B. in direkter Nähe zum Blauen See oder zum Angerbad kann die vorhandene Infrastruktur genutzt werden. Dass dabei am Schwimmbad einige Parkplätze entfallen würden, sollte in Kauf genommen werden. Antrag: Die CDU-Fraktion beantragt die Schaffung von Wohnmobilplätzen. In einer Vorlage soll die Verwaltung Vorschläge für die Schaffung von solchen Wohnmobilstellplätzen aufzeigen. Zudem bitten wir aufzuzeigen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um Wohnmobilstellplätze auch in Wasserschutzgebiete einzurichten. (ggf. wegen der Versiegelungsnotwendigkeiten der Flächen bei Gebrauch von Chemie Toiletten usw.).