CDU Stadtverband Ratingen

Kalkulationszins für Gebührenhaushalte der langfristigen Zinsentwicklung anpassen

Antrag zu TOP 5 des HAFAW und Rat Kalkulationszins für Gebührenhaushalte der langfristigen Zinsentwicklung anpassen
Angesichts eines tatsächlichen Kreditportfoliozinssatzes von 3,77% p.a. ist ein Kalkulationszins von 6,0% p.a. insbesondere vor dem Hintergrund eines zwangsläufig in den kommenden Jahren weiter sinkenden Portfoliozinssatzes den Bürgern nicht mehr vermittelbar. Bei der Beurteilung sind – wie in der Vorlage dargestellt - langfristige Durchschnittsverhältnisse zu Grunde zu legen. Dies ist in einem Kreditportfolio, welches zu einem bestimmten Zeitpunkt betrachtet wird, bereits verwirklicht, weil die darin enthaltenden Darlehen Zinssätze von i.d.R. mind. der letzten 10 Jahre abbilden. Im übrigen sollten nicht nur historische, sondern auch absehbare zukünftige Entwicklungen bei einer langfristigen Betrachtung berücksichtigt werden. Der Hinweis auf den Steuerzinssatz für die Verzinsung von Steuerforderungen oder -verbindlichkeiten ist u.E. insoweit nicht einschlägig, als es sich vom Charakter her eher um einen pauschalen, kontokorrentähnlichen, also kurzfristigen Zinssatz handelt. Auch wenn ein Kalkulationszinnsatz von 6,0% p.a. möglicherweise für zurückliegende Jahr auch jetzt gerichtlich noch akzeptiert werden könnte, ist doch absehbar, dass die Gerichte im Hinblick auf die tatsächliche Entwicklung langfristiger Zinsen zukünftig nicht mehr akzeptieren. Darauf deutet auch die Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW hin, die für 2018 bereits einen Zinssatz unter 6% empfiehlt. Insofern hält die CDU-Fraktion es – insbesondere vor dem Hintergrund des tatsächlichen Kreditportfoliozinssatzes und der Tatsache, dass Förderdarlehen für Abwasserinvestitionen noch deutlich niedriger als der Portfoliodurchschnitt verzinst werden, für geboten, einen betriebswirtschaftlich angemessenen und zukunftsfesten Kalkulationszins von 5,0% ab den Gebührenhaushalten 2018 in Ansatz zu bringen. Beschlussvorschlag: Der kalkulatorische Zinssatz für die Ratinger Gebührenhaushalte wird ab 2018 auf 5,0% p.a. festgelegt.