Antrag für den Stadtrat
Die Verwaltung bemüht sich nach Kräften und mit zunehmendem Aufwand, das Stadtbild in einem ordentlichen und liebenswerten Zustand zu halten. Der verstärkte kommunale Ordnungsdienst und die kommunalen Dienste gehen zunehmend Hand in Hand gegen wilde Müllkippen und deren Verursacher vor. Die CDU-Fraktion begrüßt die sichtbaren Erfolge und unterstützt die Einhaltung von Regeln ausdrücklich. Sorge bereiten uns auch Vandalismus und Farbschmierereien. An Sitzbänken, historischer Bausubstanz, Wänden, Verkehrsschildern, Spielplätzen, Transformatoren oder Schaltkästen: Vandalismus und Farbschmierereien verschandeln das Stadtbild und verursachen Instandsetzungs¬kosten in einem zunehmenden Ausmaß. Davon sind alle Stadtteile betroffen, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Nach Auswertung der CDU-Fraktion sind für die überwiegende Zahl der Farbschmierereien offensichtlich nur eine überschaubare Zahl von Tätern verantwortlich. Die CDU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass es Aufgabe von Rat, Verwaltung und Polizeibehörde ist, Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört neben einer zeitnahen Entfernung auch die Anzeige bei der Polizei, weil diese nur so in die Lage versetzt wird, Täterprofile zu entwickeln und strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten. Ein wirkungsvolles Mittel kann die Auslobung einer Belohnung für die Ermittlung von Tätern sein. Dies wirkt u.a. präventiv, da potentielle Täter nicht sicher sein können, ob ihr persönliches Umfeld nicht vielleicht doch bereit ist, Hinweise auf die Verursacher von Vandalismus oder Farbschmierereien zu geben. Hierzu können schon überschaubare Beträge ausreichen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, eine Vorlage zu erstellen, in der die folgenden Punkte geprüft bzw. berücksichtigt werden: 1. Die Ratinger Bürger werden zur Unterstützung durch Anzeige von Sachbeschädigungen und Farbschmierereien aufgerufen. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten werden angeboten. Auch soll über das bereits bestehende städtische Angebot, Schmierereien kostenlos zu entfernen, informiert werden. 2. Bei Vandalismus und Beschmieren städtischen Eigentums wird grundsätzlich Anzeige bei der Polizei erstattet. Vandalismusschäden und Farbschmierereien werden zeitnah beseitigt. 3. Ein Vorschlag für ein Belohnungsverfahren für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung eines Täters führen, wird erarbeitet. Hierbei sind gängige Verfahren der Justiz anzuwenden. 4. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wird insbesondere auch die Möglichkeit geprüft, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 5. Bei besonderen Brennpunkten wie Fußgängerunterführungen, Parkdecks etc. sollen weitere Maßnahmen wie Kameraüberwachung, Observierung und Einsatz von Streetworkern im rechtlich zulässigen Umfang durchgeführt werden. 6. Die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Trägern wie Kreis, Landesbetrieb Straßen, Rheinbahn und Stadtwerke Ratingen soll dargestellt werden.