Für die gastronomischen Betriebe ist die derzeitige Situation mit Corona-Beschränkungen, insbesondere in der kommenden Winterzeit, existenzbedrohend. Ca. 1/3 der Sitzplätze fallen derzeit und vermutlich auch in den Wintermonaten durch die Abstandsregeln weg. Zum wirtschaftlichen Überleben brauchen viele Restaurants Ersatzplätze. Diese können häufig im Außenbereich gestaltet werden, so wie es im Sommer erfolgte. Allerdings ist eine Lösung notwendig, die die Außenerweiterung auch temperaturmäßig möglich macht. Dazu können Windabschottungen mit elektrischen oder propangasbetriebenen Heizstrahlern sehr hilfreich sein. Die Gestaltungs- und Sondernutzungssatzung der Stadt Ratingen untersagt eine solche Lösung im Hinblick auf Umwelt- und Gestaltungsaspekte. (GWS-GSR-Inn §§ 11 Absatz 13, sowie §29 Absatz 2 Nr. 4 und 5). Dazu stehen wir auch grundsätzlich im Sinne der hohen Aufenthaltsqualität. Allerdings sollte es in der aktuellen Ausnahmesituation auch möglich sein, hiervon temporär abzuweichen, was u.E. mit der Öffnungsklausel der Satzung (§ 12) nicht ausreichend gewährleistet ist. Daher möchten wir eine temporäre Ausnahmegenehmigung für die Zeit der Corona-Beschränkungen, längstens jedoch bis 30.04.2021 rechtssicher gestaltet wissen, die sinngemäß auch für die Stadtgebiete außerhalb der Satzung Anwendung findet. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich einen Vorschlag zur Unterstützung der Gastronomie im Geltungsbereich der GWS-GSR-Inn und darüber hinaus im Stadtgebiet zu unterbreiten, der für die Zeit der Gültigkeit von Sitzplatzbeschränkungen der Gastronomie durch Corona-Schutzverordnungen, längstens bis 30.04.2021, das Aufstellen mobiler Wind-, Regen- und Kälteschutzes einschließlich Heizanlagen unter Beachtung der Interessen der Nachbarn und der übrigen Regelungen, wie z.B. Rettungswege, ermöglicht.