CDU Stadtverband Ratingen

Überprüfung der bestehenden Satzungsregelungen zur Leinenpflicht für Hunde

Antrag für die Bezirksausschüsse
In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Kontrollen unseres Ordnungsamtes bei Hundehaltern, u. a. bei uns in Hösel. Hier wurde vermehrt auf das Führen der Hunde an der Leine geachtet und beim Vergehen ein Ordnungsgeld von ? 45 angeordnet. Es gibt in Hösel, aber auch in den meisten anderen Ortsteilen keinerlei Bereiche für die Tiere. Selbst weitläufige Flächen, sowie Waldbereiche dürfen z.Zt. dafür nicht genutzt werden. Unsere Heimatstadt, mit seinen wunderschönen Grünflächen, bietet sich für Hunde und deren freien Auslauf förmlich an. Auf die Nachfrage, wo man evtl. seinen Hund einmal laufen lassen könne, wurde auf die Flächen am Grünen See verwiesen. Im Rahmen der Nachhaltigkeit und der örtlichen Gegebenheit ist es wohl nicht wirklich erklär- und nachvollziehbar von Hösel aus ca. 7 Km nach Ratingen mit dem Auto zu fahren, um seinem Hund einmal einen freien Auslauf zu ermöglichen. Wir dürfen Sie daher bitten, die Satzungsregelungen zur Leinenpflicht wie oben beschrieben für unsere Stadt nochmals zu überarbeiten und den Gegebenheiten anzupassen. Sicherlich entbindet eine in manchen Bereichen entfallene Leinenpflicht den Halter eines Hundes von seiner Sorgfaltspflicht für seine Mitbürger:innen, sowie andere Tiere. Dies besonders in den Waldbereichen und freilaufendem Wild.