CDU Stadtverband Ratingen

Digitale Gremiensitzungen rechtssicher im Rat der Stadt Ratingen einführen

Antrag für den HAFA und RAT

Sehr geehrter Herr Pesch,

die Corona-Pandemie hat viele Bereiche des alltäglichen Lebens nachhaltig verändert, auch die Kommunalpolitik ist von diesen Einschränkungen und Änderungen nicht unberührt geblieben. Während der Hochphasen der Pandemie sind Sitzungen von Gremien, insbesondere beratenden Gremien, immer wieder in digitaler Form abgehalten worden. Dabei haben sich, nach kurzer Eingewöhnungszeit, die Vorteile einer solchen Sitzungsform gezeigt. Vielfach wurde innerhalb der CDU-Fraktion der Wunsch geäußert, die Möglichkeit solcher Sitzungsformen auch mit Ende der Pandemie einzuführen und so mehr Flexibilität in der kommunalpolitischen Arbeit zu ermöglichen. Die bisherige Rechtslage, die auch während der pandemischen Lage teilweise zu Problemen geführt hat, machte dies bisher nicht möglich.

Am 5. April hat der Landtag das „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass in besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen, einer epidemischen Lage oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen die Durchführung von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse digitaler Form erfolgen kann, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (digitale Sitzung).

Darüber hinaus wird in der Gemeindeordnung geregelt, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass Ausschüsse des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle hybride Sitzungen durchführen dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Haupt- und Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Der Beschluss darüber, ob eine Sitzung des Ausschusses als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, ist mit einfacher Mehrheit zu fassen.

Die CDU-Fraktion sieht diese Neuerungen positiv und möchte sie in der Satzung der Stadt Ratingen verankern.

Wir beantragen daher, dass:

  • die Verwaltung einen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung unterbreitet, der die neuen Möglichkeiten zur digitalen Sitzungsdurchführung rechtssicher verankert
  • die Verwaltung in Abstimmung mit den Fraktionen (möglicherweise im Ältestenrat) Grundsatzrichtlinien zur Nutzung von digitalen Sitzungen außerhalb von Notlagen erarbeitet, damit das digitale Format in den kommunalpolitischen Arbeitsalltag integriert werden kann
  • die Verwaltung die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von digitalen Sitzungen und rechtssicheren Abstimmungen findet, die insbesondere mit den neuen Rats-iPads kompatibel sind, um den Zugang für alle Ratsmitglieder zu ermöglichen