CDU Stadtverband Ratingen

CDU trägt die ausgewogenen städtischen Energieeinsparmaßnahmen mit und empfiehlt Modifikationen

Antrag für den Rat:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Bei der verabschiedeten Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) des Bundeskabinetts liegt der Schwerpunkt erwartungsgemäß bei der Verringerung des Gasverbrauchs in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen. Ein konkretes, der Höhe nach vorgegebenes Sparziel, gibt der Gesetzgeber nicht auf, lediglich die EU-Verordnung über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage gibt ein – wenn auch freiwilliges – Einsparziel von mindestens 15% vor.

Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass die Stadt Ratingen alle in der EnSikuMaV genannten Maßnahmen umsetzt und trägt diese mit, wenngleich einige, insbesondere Stromeinsparmaßnahmen wie zum Beispiel die Abschaltung von dekorativer Beleuchtung gemessen am Sparpotential eher symbolischen Charakter haben und in ihrem Sparbeitrag nahezu irrelevant bleiben.

Darüber hinaus ist die CDU bereit, weitere freiwillige Energiesparmaßnahmen mitzutragen, soweit diese in einem ausgewogenen und vertretbaren Verhältnis zu den Auswirkungen der Ratinger Stadtgesellschaft stehen.

Grundsätzlich ist dabei zwischen Einsparpotentialen bei Gas und bei Strom zu differenzieren. Wie in der Verordnung erkennbar, sollte der Gasverbrauch wegen fehlender kurzfristiger Substitutionsmöglichkeit so stark wie möglich reduziert werden. Allerdings sind die in der Verordnung benannten Maßnahmen nicht geeignet, die von der Bundesnetzagentur vorgetragenen 20% zu erreichen. Insofern bleibt der Gesetzgeber aufgefordert, im Bedarfsfall weitere Maßnahmen bundeseinheitlich zu definieren.

Bei Strom hingegeben kann der Bedarf auch durch die temporäre Nutzung von Kohlekraftwerken und eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken durch die Bundesregierung gesteuert werden. Energiefachleute haben bereits im März darauf hingewiesen, dass dies unausweichlich ist. Gleichwohl wurden derartige Maßnahmen bis heute von der Bundesregierung nicht umgesetzt.

Die EnSikuMaV der Bundesregierung sieht bei Strom nur die Bereiche dezentrale Warmwasserbereitung für Handwaschbecken und die Abschaltung von dekorativer Beleuchtung vor.

Zudem erfolgt der Strombezug der Stadtwerke Ratingen und damit auch der Stadt Ratingen mit Strom, der in Nordeuropa tatsächlich ausschließlich aus Wasserkraft gewonnen wird.

Daher sehen wir den Schwerpunkt nicht im Strom, sondern im Wärmeerzeugungsbereich.

Wir verfahren bei den Abwägungen der freiwilligen Maßnahmen wie folgt: Wir sind für eine zeitlich begrenzte, moderate Absenkung der Standards für zunächst sechs Monate; Komplettabschaltungen von Beleuchtung oder der Einstellung öffentlicher Leistungen wie der Ratinger Bäder oder von Versammlungsstätten, sowie reiner Symbolpolitik, hier sei die Abschaltung von Brunnen als Beispiel genannt, lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt entschieden ab.

In Ratingen dürfen nicht die Lichter ausgehen und Sparmaßnahmen müssen auf die Stadtgesellschaft fair und moderat verteilt werden.

Dies vorausgesetzt, tragen wir die Vorschläge der Verwaltung mit folgenden Modifizierungen beziehungsweise Konkretisierungen mit und beantragen darüber hinaus:

Beschlussvorschlag:

Zu 1. Wegen der Befristung der EnSikuMaV bis 29.02.2023 / der EU-Verordnung bis 31.03.2023 wird eine mögliche Fortsetzung oder Anpassung der Maßnahmen bis 30.04.2023 evaluiert und vom Rat erneut beraten.
Zu C 5.7: Der Betrieb der Brunnen bleibt wegen der äußerst geringen und reinen Stromersparnis einerseits („Symbolpolitik“) und der ungleich stärkeren Außenwirkung in der Stadtgesellschaft bei der ohnehin praktizierten Winterabschaltung zwischen Oktober und April bestehen.
8. neu: Alle Hardware-Investitionen zum Ersatz von konventioneller Außenbeleuchtung, einschließlich des Austauschs dekorativer Beleuchtung (INTEK-Maßnahmen) und des Baus der Radwegbeleuchtung an der Fritz-Bauer-Straße werden durchgeführt – möglichst mit hoher Priorität.
Brauchtumsbeleuchtung wie z.B. die Weihnachtsbeleuchtung bleibt – wie in der EnSikuMaV ausgeführt – auch in Ratingen grundsätzlich erlaubt. Die Veranstalter werden gebeten, das 20%-Sparziel der Stadt Ratingen ebenfalls umzusetzen