CDU Stadtverband Ratingen

Energiesparfolgen für die Ratinger Bürgerschaft durch Lockerungen mindern

Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss und Rat

Sehr geehrter Herr Pesch,

der Stadtrat hat am 30. August 2022 im Hinblick auf eine mögliche Gasmangellage im Winter auf der Basis einer EU-Verordnung, die eine Gaseinsparung von mind. 15% vorgibt und zunächst bis zum 31.03. gültig ist, weitreichende, über die EnSikuMaV  der Bundesregierung hinausgehende, freiwillige Maßnahmen zur Einsparung von Gas und Strom beschlossen. Über eine mögliche Fortsetzung oder Anpassung der Maßnahmen wird der Rat beschlussgemäß bis zum 31. März neu beraten und entscheiden.

Damit dies in der Ratssitzung am 28. März fundiert gelingen kann, hat sich die CDU-Fraktion ein Bild über die aktuelle und voraussichtliche Energielage und die Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die Ratinger Bürger gemacht. Wir möchten mit diesem Antrag im Vorfeld einer zu erstellenden Vorlage unsere Vorschläge bekannt machen.

Dabei haben wir uns von folgenden Ausgangspositionen leiten lassen:

  • Die EU-Sparvorgabe (15%) endet zunächst am 31.03. Die bundesdeutsche EnSikuMaV wurde bis 15.04. verlängert.
  • Grundsätzlich bleibt die Einsparung insbesondere von Gas aus Verfügbarkeits- und Kostengründen ein wichtiges Ziel.
  • Die Gasspeicher werden nach unserer Einschätzung Ende März zu 55 – 60% gefüllt sein.
  • Unter Berücksichtigung nur der bereits in Betrieb befindlichen LNG-Terminals ist eine Wiederbefüllung auf 100% u.E. selbst auf dem Verbrauchsniveau von 2021 über die Monate Mai bis September gut erreichbar.
  • Die Energiemärkte zeigen eine mit dieser Einschätzung konforme vorsichtige Entspannung.
  • Die 20%-Ziel-Maßnahmen in Ratingen haben Nutzern von Schulen, Kitas, Schwimmbädern und allen öffentlichen Gebäuden erhebliche Einschränkungen abverlangt. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind abermals besonders betroffen durch kalte Räume und Schwimmwasser.

Unter Abwägung des Energiesparerfordernisses und der Auswirkungen auf die Betroffenen sehen wir folgende Vorgehensweise als zielführend an:

  1. Die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen der EnSikuMaV werden so lange umgesetzt, wie sie gelten.
  2. Freiwillige Maßnahmen werden ab 1. März (bzw. schnellstmöglich) nur noch wie folgt durchgeführt:
    1. Die Beheizung von Schulen, Kitas und ähnliche Bildungseinrichtungen wird auf 20 Grad erhöht.
    2. Die Bäder werden zunächst wieder auf das Niveau vom 1. September 2022 beheizt, also 1 – 2 Grad über der aktuell gesenkten Temperatur (siehe V230-2022 1. Ergänzung NÖ Anlage). Auf Warmwassertage wird weiterhin verzichtet.
    3. Sauna wird auch dienstags wieder geöffnet, Öffnungszeiten sollen so ausgeweitet werden, wie es mit der Personaleinteilung sinnvoll möglich ist.
    4. Die Beheizung der Eissporthalle erfolgt unverändert auf max. 13 Grad (dies ist im Regionalvergleich bereits komfortabel).
    5. Die Eisflächenherstellung in der Eissporthalle wird für die Planungssicherheit ab 1. September vorgenommen.
    6. Die Beschleunigung des Ausbaus der Straßenbeleuchtung und dekorativer Beleuchtung (INTEK Maßnahme) mit LED wird ebenso fortgeführt wie die Umrüstung der Eislaufhalle auf LED-Beleuchtung.
    7. Die Halbnachtschaltung der Straßenbeleuchtung wird auf 23 bis 5 Uhr festgelegt. Das spätere Einschalten und frühere Ausschalten entfallen.
    8. Die Nachtabschaltung von 9 Lichtsignalanlagen bleibt bestehen.
    9. Die Temperaturreduzierung der Klimatisierung in städtischen Gebäuden erfolgt nur bis auf max. 25 Grad herunter.
  3. Die übrigen freiwilligen Maßnahmen entfallen.

Beschlussvorschlag:

Die o.g. Erleichterungsregeln bei der Energieeinsparung sollen in den Ratsbeschluss in der März-Sitzung eingearbeitet werden. Sie sollen ab 1. April die Nachteile für die Nutzer deutlich abmildern und gleichzeitig weiterhin zur sparsamen Verwendung von Energie – insbesondere Gas – beitragen.