CDU Stadtverband Ratingen

Anlegen eines Fußgängerüberwegs in der Lise-Meitner-Straße in etwa auf Höhe des Kreisverkehrs "Am Sandbach"

Antrag für Bezirksausschuss West und Folgeausschüsse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Bereich um den Kreisverkehr „Am Sandbach“/ „Lise-Meitner-Straße“ ist für die Nahversorgung in Ratingen-West und darüber hinaus von herausgehobener Bedeutung. Hier befindet sich eine Vielzahl an Ansiedlungen des Einzelhandels sowie ein Ärztehaus mit mehreren Praxen und Apotheken. Hierzu gehört auch der neu errichtete „Marktkauf“, der eine Verkaufsfläche von ca. 8000 qm und 18 Partnergeschäfte umfasst. Nicht zuletzt deswegen wird dieser Bereich sowohl von PKW/LKW als auch von Fußgängern stark frequentiert.

Die Lise-Meitner-Straße birgt dabei im Bereich der Ein-/Ausfahrt zum Parkplatz Marktkauf insbesondere für Fußgänger Gefahrenquellen.

Das Gelände des „Marktkaufs“ wird durch die Lise-Meitner-Straße von den nöchst gelegenen Haltestellen des ÖPNV an der Westtangente getrennt. Eine vorgesehene Querungsstelle für Fußgänger (z.B. Ampel) existiert in der Nähe des Kreisverkehrs „Am Sandbach“ nicht. Dies führt dazu, dass jene Fußgänger, die den ÖPNV zur Verrichtung ihrer Einkäufe nutzen, zwangsweise „zwischen dem Autoverkehr“ die Lise-Meitner-Straße überqueren müssen.

Die Verkehrsintensität in diesem Bereich ist dabei tageszeitabhängig und in Stoßzeiten ausgeprägt. Anwohner berichten in der jüngsten Vergangenheit von mehreren Beinaheunfällen auf der Lise-Meitner-Straße, insbesondere in Höhe der Einfahrt zum Marktkauf und der Einfahrt zur Tiefgarage des Obi-Marktes.

Vor diesem Hintergrund stellt sich uns die Frage, ob das Anlegen eines Fußgängerwegs an dieser Stelle dazu beitragen kann, eine (wenn auch abstrakte) Gefahr für Fußgänger zu reduzieren und ob mit Blick auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Fußgängerweg in der Nähe des in Frage stehenden Kreisverkehrs vielleicht sogar geboten erscheint.

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung einer ausgewiesenen Querungsstelle auf der Lise-Meitner-Straße und in der Nähe des Kreisverkehrs „Am Sandbach“ rechtlich und auch aus sonstigen, verkehrsplanerischen Überlegungen heraus möglich und geboten ist. Dabei ist insbesondere das Anlegen eines Fußgängerüberwegs in die Prüfung einzubeziehen.
  • Das Ergebnis dieser Prüfung ist den zuständigen Gremien in einer Vorlage vorzustellen.