CDU Stadtverband Ratingen

Projekt Blauer See

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, BU, SPD, GRÜNE, SPD und FDP im Rat der Stadt Ratingen

Sehr geehrter Herr Pesch,

der Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses am 27. April 2023 soll aufgegriffen und als Basis für weitere, konkretere Planungen zugrunde gelegt werden. Zur Sicherung der geplanten Zeitschiene soll jedoch schon vor der notwendigen Entwicklung von Bauplanungsrecht mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden, die kein vorangehendes langwieriges Bauleitplanverfahren erfordern.

Dazu gehören die im Haushaltsplanentwurf der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen nebst Ergänzungen:

  1. Die Instandsetzung der Naturbühne incl. der dortigen Toilettenanlage und Entwässerung zu planen. Hierfür sind für das Haushaltsjahr 2024 100.000 € zu veranschlagen.
  2. Eine Sanierung der Toilettenanlage im Eingangsbereich zu prüfen. Hierfür sind Gesamtkosten von 85.000€ im Haushaltsjahr 2024 zu veranschlagen.
  3. Eine möglichst natur- und umweltschonende Instandsetzung der vorhandenen Wegeverbindungen incl. der Prüfung einer Beleuchtungsinstallation zu veranlassen. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2024 100.000 € zu veranschlagen.
  4. Eine verkehrssichere Situation im Eingangsbereich zu schaffen. Dazu gehören die vollständige Freiräumung des Plateaus, die Schaffung einer sicheren Zuwegung zum See, die Vervollständigung der vorhandenen Zaunanlage sowie die Prüfung der Möglichkeit zur Aufstellung eines Food-Trucks. Hierfür sind für das Haushaltsjahr 2025 850.000 € anzusetzen (mit VE für 2024).
  5. Einen kleinen Interims-Spielplatz zu errichten. Hierzu werden im Haushaltsjahr 2025 175.000€ etatisiert.
  6. Die Instandsetzung der Kalköfen, deren Kosten noch beziffert werden müssen.
  7. Gleichzeitig zu den in 1. – 6. benannten Sofortmaßnahmen soll in den Jahren 2024/2025 aus den prämierten Entwürfen der am Wettbewerbsverfahren beteiligten Planungsbüros (vergebene zweite Preise) eine externe Projektsteuerung (ggf. Ingenieurbüro) damit betraut werden, die Sofortmaßnahmen (1. - 6.) sowie die weiteren Entwicklungsstufen (10. - 12.) des Projekts Blauer See zu steuern und zu lenken.
  8. Die zur Umsetzung der externen Projektsteuerung notwendigen Haushaltsmittel bis zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes zu eruieren und entsprechend einzuplanen.
  9. Die zur Umsetzung des im Wettbewerb beschriebenen Planungsziele notwenigen planungsrechtlichen Maßnahmen (Bauleitplanverfahren) weiter fortzuschreiben.
  10. Auf diese Weise wird die gut bespielte und funktionierende Naturbühne mit dem Weg als erstes modern und das Entree zum Areal Blauer See zeitnah in einen geordneten Zustand gebracht, um neben der Bewahrung vor dem weiteren Verfall auch für die aktuellen Besucher des jetzt vorhandenen Areals und für die Besucher der Naturbühne einen gepflegten Eindruck entstehen zu lassen. 

Zudem beantragen die unterzeichnenden Fraktionen die folgenden weiteren Entwicklungsstufen, die in Abhängigkeit von der Bewilligung von Fördermitteln und nach Vorlage eines belastbaren Betreibermodells für das UBZ umgesetzt werden:

  1. Bau eines endgültigen Erlebnisspielplatzes mit Kiosk.
  2. Errichtung der Gastronomie auf dem Plateau. Hier soll geprüft werden, ob privater Investor zur Errichtung gefunden werden kann.
  3. Bau des Umweltbildungszentrums (UBZ).

Hinsichtlich der externen Projektsteuerung werden den externen Fachleuten die angefügte Anlage zu diesem Antrag an die Hand gegeben (Darstellung zum Wettbewerbsverfahren). Wesentlicher Leistungsbestandteil ist ein Umsetzungs- und Zeitplan, in dem die Realisierung der einzelnen Projektbestandteile (voraussichtlich) in den Jahren 2026 bis 2028 dargestellt werden. Dazu gehört auch eine Kalkulation der Investitionskosten und der Folgekosten.

Die Projektsteuerung prüft in Zusammenarbeit mit der Verwaltung alle Fördermöglichkeiten aus den Bundes- und Landesprogrammen sowie aus dem EU-Fördermittelprogramm EFRE.

Im Haushalt müssen die Kosten für die externe Projektsteuerung und ggf. weitere Kosten für die Realisierung der Maßnahme eingestellt werden, um über die Mittel verfügen zu können. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planung und den Projektsteuerer sollen spätestens bis zur Verabschiedung des Haushalts von der Verwaltung ermittelt sein.

Die Gesamtplanung soll in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgen.