CDU Stadtverband Ratingen

Aktuelle Situation der KITA-Betreuungszeiten in Ratingen transparent machen

Antrag für den JHA

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Elternbeirat einer von der AWO betriebenen KITA in Ratingen ruft für den 15. April zu einer Demonstration auf dem Rathausplatz auf.

Hintergrund ist eine verallgemeinernde Kritik an einer sich vielerorts zuspitzende Betreuungssituation, die von zunehmenden Notbetreuungssituationen gekennzeichnet sei.
Die Ratinger Lokalpresse spricht von dramatischer Personalsituation an den Kitas.

Diese drastischen Darstellungen erfordern eine faktenbasierte, transparente Aufarbeitung im Fachausschuss.
Zwar geht der Fachkräftemangel auch an Ratingen nicht spurlos vorbei, fraglich ist aber, ob die Situation bei einzelnen Kitas oder Trägern in Ratingen auf die gesamte Stadt verallgemeinert werden kann.

Nach bisher regelmäßig im Jugendhilfeausschuss dargestellten Information ist trotz der Eröffnung weiterer Kitas in Ratingen wie Meygner Busch, Westhäkchen, Brandsheide, sowie der Erweiterung der Kita am Schluchtor die Besetzung der entsprechenden Stellen mit qualifiziertem Personal bislang in Ratingern überdurchschnittlich gut gelungen. Dies ist auch deshalb bemerkenswert, als immer mehr längere Betreuungszeiten gebucht werden, was zusätzliches Personal erfordert.
Zudem hat Ratingen über den Standard nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (Kibiz) hinaus zusätzliche Springerstellen geschaffen.

Wir beantragen daher für den nächsten Jugendhilfeausschuss einen Tagesordnungspunkt

 "Aktuelle Darstellung der KITA-Betreuungszeiten in Ratingen"

Wir bitten insbesondere um Darstellung...

  1. der aktuellen Stellenbesetzungen in den städtischen Kitas und bei den Springerstellen,
  2. ob es in Ratingen die befürchtete Kappung auf 30 Wochenstunden gegeben hat oder gibt,
  3. die Häufigkeit und Dauer von Notbetreuungssituationen (a) mit freiwilligem und (b) verpflichtendem Betreuungsausfall sowie den Umgang mit zwingendem Betreuungsbedarf,
  4. dergleichen bei kirchlichen und freien Trägern, soweit hierzu Informationen vorliegen.
  5. ob durch Gesundheitsmanagement oder Reduzierung von gebuchten "Vorsorge"-Betreuungszeiten, die tatsächlich regelmäßig nicht voll in Anspruch genommen werden, eine weitere Verbesserung der Angebotsstabilität erreicht werden kann.