Ratinger Corona-Hilfsprogramm verbessern
„Gespräche mit Antragstellern haben uns gezeigt, dass die Hinzurechnung der Soforthilfen des Bundes bzw. Landes zu den Umsatzerlösen bei der Bemessung der Umsatzeinbrüche teilweise zu unbefriedigenden Ergebnissen bei stark vom Lockdown betroffenen Betrieben führen können“, ergänzt CDU-Fraktionsvize Gerold Fahr. Das ist zum Beispiel bei handwerklichen Dienstleistern, im Schmuck- und Kunstgewerbe der Fall.
Die CDU-Fraktion möchte, dass bei der Bemessung des Umsatzeinbruchs Zuschüsse aus der Corona-Hilfe des Bundes nicht als Umsatz eingerechnet wird. Ablehnende Bescheide sollen überprüft und eventuell neu beschieden werden. Eine öffentliche Bekanntmachung der geänderten Förderbedingung ist erforderlich, da Betroffene im Hinblick auf die bestehende Regelung bislang keinen Antrag gestellt haben.