CDU Stadtverband Ratingen

Bußgelder dem "Delikt" anpassen

„Mich stimmt das schon traurig, aber offensichtlich können wir nur mit Bußgeldern sinnvoll etwas gegen die zunehmende Vermüllung und umweltgefährdenden Ablagerungen tun“, erklärt CDU-Fraktionschef Ewald Vielhaus. Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion eine Anpassung des Bußgeldkataloges für verbotene wilde Abfall-Lagerung und die Gefährdung der Umwelt, will diesen aber noch verbessern.
 
 
„Die Bußgelder sollen verhältnismäßig sein, aber natürlich abschreckende Wirkung haben“, ergänzt Gerold Fahr, CDU-Fraktionsvize. Dabei kommt den Kontrollen und der konsequenten Ahndung eine besonders hohe Bedeutung zu.
Die CDU-Fraktion arbeitete nun den vom Arbeitskreis „Sauberes Ratingen“ vorgelegten Bußgeldkatalog penibel durch und bewertete die Verhältnismäßigkeit der Bußgelder: Das Wegwerfen eines Taschentuchs soll nach dem vorgelegten Bußgeldkatalog mit 100 Euro bestraft werden;  genauso viel wie das Wegwerfen oder Verbrennen einer Batterie.
Das Bußgeld für das wiederholte Herausstellen einer Mülltonne vor 18 Uhr sollte hingegen 200 Euro kosten. Flüssige Abfälle über 2 Liter sollten mit 500 Euro bestraft werden, die unsachgemäße Ablagerung von extrem umweltgefährdenden Ölen, Lacken und Farben bis 5 Liter dagegen nur 150 EUR.
 
„Ganz eindeutig müssen wir hier also noch einiges verbessern“, so Ewald Vielhaus. Deshalb hat die CDU-Fraktion anhand von Vergleichen mit dem neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog des Landes NRW und verschiedenen Großstädten einen Vorschlag erarbeitet, der die Anpassung einiger Positionen des Ratinger Bußgeldkatalogs mit einer angemessenen Bewertung nach der Schwere und Umweltwirkung des Delikts beinhaltet.
 
Der genaue Vorschlag der CDU Fraktion kann unter dem Punkt Anträge auf der Internetseite der CDU Fraktion (www.cdu-fraktion-ratingen.de) eingesehen werden.