CDU möchte digitale Gremiensitzungen ermöglichen
Eine Änderung der Landesgesetzgebung macht es Städten nun möglich, digitale und hybride Sitzungen durchzuführen. Die CDU-Fraktion möchte diese Möglichkeit nutzen und fordert in einem Antrag, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Videositzungen sind, nicht zuletzt durch Corona, häufig genutztes Kommunikationsmittel im Büroalltag geworden. In der Politik wurden während der Hochphasen der Pandemie für nicht entscheidungsrelevante Gremien ebenfalls Videositzungen genutzt, für entscheidungsrelevante Gremien mussten die Sitzungen allerdings in Präsenz stattfinden. „Die Präsenzsitzungen auch in Corona-Hochphasen ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben an kommunalpolitische Gremien, die es bisher nicht erlaubten, Abstimmungen digital durchzuführen. Zudem gibt es in der Stadt bisher dafür keine technischen Vorrichtungen“, erklärt Stefan Heins, Fraktionsvorsitzender der CDU.
Mit einer Änderung der Landesgesetzgebung wird die Einführung von digitalen Sitzungen im Katastrophen- oder Epidemiefall und hybriden Sitzungen auch ohne besonderen Anlass möglich. „Wir haben in der nunmehr zwei Jahren gute Erfahrungen mit digitalen Sitzungen gemacht und möchten die Möglichkeiten weiter nutzen“, so Heins. Mit einem Antrag bittet die CDU nun, die rechtlichen Bedingungen zur Änderung der Hauptsatzung zu erarbeiten und gleichzeitig die technischen Voraussetzungen zu prüfen. Mit der Satzungsänderung soll auch sichergestellt werden, dass die politischen Gremien bei jeglicher Katastrophe handlungs- und entscheidungsfähig bleiben, ohne dabei die Politikerinnen und Politiker sowie die städtischen Mitarbeiter zu gefährden.
„Politik und politische Meinungsbild lebt vom Austausch. Hierfür ist der persönliche Austausch immer noch am besten geeignet. Trotzdem gibt es viele Situationen im kommunalpolitischen Alltag, in der wir die Nutzung von hybriden Sitzungen als gute Ergänzung sehen“, ergänzt Heins. Angesichts der kurz bevorstehenden Einführung des papierlosen Ratsmandates und der grundsätzlich fortschreitenden Digitalisierung der politischen Arbeit in Ratingen sei die neu geschaffene Möglichkeit des Landesgesetzgebers eine willkommene Ergänzung, so die Christdemokraten.