CDU Stadtverband Ratingen

CDU möchte Gastronomie und Einzelhandel für ein weiteres Jahr unterstützen

Für ein Jahr verzichtete die Stadt auf Ratsbeschluss auf Nutzungsgebühren für städtische Flächen, um beispielsweise Tische oder Werbeständer aufzustellen. Dieses Entgegenkommen in der Pandemie möchte die CDU mit einem Kompromiss letztmalig verlängern.

Wer als Gastronom Tische auf dem Gehweg vor seinem Laden aufstellen möchte oder als Einzelhändlerin mit einem Werbeständer vor ihrem Geschäft auf Angebote aufmerksam machen will, der zahlt in allen Städten für die Nutzung eine so genannte „Sondernutzungsgebühr“. „Diese Gebühren sind eine Art Miete für die Nutzung öffentlicher Fläche, so auch in Ratingen“, erläutert CDU-Sprecher für Finanzen, Gerold Fahr. Als Reaktion auf die finanziellen Schwierigkeiten, die Corona Handel und Gastronomie gebracht hatten, hatte sich der Stadtrat im April letzten Jahres einstimmig dafür ausgesprochen, von Mai 2022 bis April 2023 auf die Erhebung dieser Sondernutzungsgebühren noch einmal zu verzichten. „Wir wollen eine starke und belebte Handels- und Gastroszene in Ratingen. Mit dem Verzicht auf die Gebühren sind wir den Gewerbetreibenden entgegengekommen“, begründet Stefan Heins, CDU-Fraktionsvorsitzender, die Entscheidung.

In Kürze läuft diese Regelung aus – Grund für die CDU, über den diesjährigen Umgang nachzudenken. „Auf der einen Seite dürften durch Auslaufen der Regeln und einer abklingenden Pandemiedynamik die Städte wieder deutlich voller, Geschäfte frequentierter und die Gastronomiebesuche häufiger werden, auf der anderen Seite spüren viele noch die Folgen von Corona und auch jüngeren Herausforderungen wie der Inflation“, wägt Gerold Fahr ab. Daher beantragen die Christdemokraten für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss, für ein Jahr nur die Hälfte der üblichen Gebühren zu erheben. „Dies sehen wir als gangbaren Kompromiss zwischen wirtschaftlicher Verantwortung und Förderung des Einzelhandels“, so Heins. Gleichzeitig wird damit klar, dass ab Mitte 2024 wieder zur alten Gebührenordnung zurückgekehrt wird. Wenn der Ausschuss dem Vorschlag der CDU folgt, entstehen für die Stadt Minderleinnahmen im niedrigen fünfstelligen Bereich. „Eine Summe, die sich eine auch in Krisenzeiten finanziell starke Stadt, wie Ratingen es ist, glücklicherweise erlauben kann“, resümiert Fahr.