CDU Stadtverband Ratingen

Bürohaus auf der Josef-Schappe-Straße 10, Antrag zu den Vorlagen 157/2015 und 168/2015

In den Vorlagen 157/2015 und 168/2015 führt die Verwaltung in der Kernaussage an, dass für die Jahre 2015 und 2016 von Seiten der Stadt Ratingen eine beständig steigende Zahl an ausländischen Flüchtlingen unterzubringen ist. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung dringend die Anmietung des Bürohauses auf der Josef-Schappe-Straße 10. Hier ist die Unterbringung von ca. 250 Personen geplant. Weitere Alternativstandorte werden nicht benannt. Zeitgleich ist der Vorlage 157/2015 zu entnehmen, dass neben dem laut Ratsbeschluss zu räumenden Objekt Mettmanner Straße 111-113 weitere vier Objekte mit einer Gesamtbelegungszahl von 129 Personen geräumt werden sollen. Die jeweiligen Kurzbegründungen sind für die CDU-Fraktion in dieser Form vor dem Hintergrund einer von der Verwaltung geschilderten „Unterbringungsnotlage“ nicht nachvollziehbar. Durch die Anmietung des Gebäudes Josef-Schappe-Straße 10 wird eine Kapazitätserweiterung von lediglich 64 Plätzen im Stadtgebiet Ratingen erreicht, wenn tatsächlich die benannten dezentralen Standorte freigezogen werden sollten.
Die Unterbringung von 250 Flüchtlingen an einem Ort wird von der CDU-Fraktion nicht befürwortet. Dies verstößt klar gegen den einstimmigen Rastbeschluss vom 24. Februar 2015. Dort wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer zukünftig verstärkten Dezentralisierung von Asylbewerberunterkünften nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen, wobei vorrangig die Unterbringung in Wohnungen, nachrangig in kleineren Sammelunterkünften bis ca. 80 Personen vorzusehen ist. Wir verweisen ferner auf unseren gemeinsamen Antrag mit der Bürger Union vom 28. April 2015 zum Objekt Krumbachskothen / Stadionring. 
 
Zudem vertreten wir die Auffassung, dass die aktuelle Unterbringungssituation im Gebäude Josef-Schappe -Straße nur bedingt mit der Situation bis 2005 vergleichbar ist.
 
Dies ergibt sich aus den neu umzusetzenden Qualitätsstandards nach der EU-Aufnahmerichtlinie 2015. Nach Einschätzung der CDU-Fraktion ist die Integration und Hilfe für die Flüchtlinge am geplanten Standort Josef-Schappe-Straße 10 in der erforderlichen Qualität nicht umsetzbar. Der neu entstehende Bedarf zur vorgeschriebenen Unterrichtung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen dürfte, wie auch die zu erwartende Unterbringung von Kindern in den Tageseinrichtungen U3/Ü3, in Ratingen Mitte / Ost nicht sicherzustellen sein. 
 
Vor diesem Hintergrund verweisen wir auf die öffentliche Vorlage 16/2983 des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 05. Juni 2015, in der das MIK NRW zur aktuellen Sachlage bei der Planung bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber Stellung nimmt.
 
Auf Seite 4 der Vorlage wird ausgeführt: „Dabei besteht, wie im letzten Bericht dargelegt, ein Schwerpunkt in der Errichtung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen. Weitere Standorte werden laufend durch die Bezirksregierung Arnsberg, Düsseldorf und Köln auf ihre Geeignetheit geprüft.“         
 
Aus Sicht der CDU-Fraktion bietet sich der geplante Standort Josef-Schappe-Straße 10 geradezu perfekt zum Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an. Wie das Ministerium in weiteren Stellungnahmen feststellt, besteht in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen keine Schul- und Unterbringungspflicht für die Flüchtlingskinder, da der Aufenthalt in der Einrichtung bis zur Zuweisung an einzelne Städte und Gemeinden einen zu kurzen Zeitraum umfasst. Zudem würden sich durch den Betrieb als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW weitere Vorteile für die Stadt Ratingen ergeben (Belegungszahl wird voll angerechnet, Kosten werden vom Land getragen, mittelbare Kosten durch Betreuung und schulische Unterbringung etc. entfallen). Andere Städte profitieren bereits von dieser Regelung. 
 
In der Schlussfolgerung spricht sich die CDU-Fraktion gegen die Anmietung des Gebäudes Josef-Schappe-Straße 10 als Flüchtlingsunterkunft der Stadt Ratingen aus. Wir setzen uns weiter für eine dezentral gehaltene Unterbringung in kleineren Einheiten bis 100 Personen ein, da nur so eine qualitativ hochwertige und integrative Unterbringung sichergestellt werden kann. 
 
Für den Hauptausschuss und Rat stellen wir folgenden Beschlussantrag:
 
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den zuständigen Stellen des Landes NRW ohne Zeitverzug den      Standort Josef-Schappe-Straße 10 als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW anzubieten.
 
Der Anmietung des Gebäudes Josef-Schappe-Straße 10 wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW handelt.
 
Von der laut Vorlage 157/2015 beabsichtigten Schließung von vier Standorten ist derzeit abzusehen, sofern dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, nach kleineren Alternativstandorten für die Aufnahme von Asylbewerbern zu suchen.
 
Die Fachausschüsse und der Rat sind fortlaufend über geänderte Sachstände zu informieren.