CDU Stadtverband Ratingen

Erhalt der Notfallpraxen in Ratingen

Die Beschlüsse der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein vom 11. Februar zeigen, dass die KV grundsätzlich an dem beabsichtigten Kahlschlag der Notdienstpraxen festhält.
Aus Sicht der Stadt Ratingen ist die Sicherstellung der notärztlichen Versorgungssicherheit, einer gesetzlichen Aufgabe der KV (§75 Abs. I SGB V), bei den in Rede stehenden Standorten faktisch nicht mehr gewährleistet.
 
Ratingen muss daher nach der überparteilichen Verabschiedung einer Resolution (V 67/2015) alle Möglichkeiten nutzen, die für einen Erhalt der notfallärztlichen und kindernotfallärztlichen Versorgung zur Verfügung stehen.
 
Beschlussvorschlag:
 
Die      Verwaltung wird gebeten, in einer Vorlage für den Stadtrat      Handlungsoptionen der Stadt Ratingen zur Einflussnahme und juristischen      Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des geplanten Abbaus der      Versorgungsstruktur darzustellen und Vorschläge für ein weiteres Vorgehen      zu erarbeiten. Ziel ist der Erhalt einer notärztlichen und      kindernotärztlichen Versorgung in Ratingen.
 
Der      Bürgermeister wird gebeten, auch Vertreter der Ärztekammer und die      örtlichen Landtagsabgeordneten zu konsultieren und diese in eine      politische Unterstützung auf Landesebene (Landesgesundheitsministerium als      Aufsichtsbehörde) einzubinden.