Die Beschlüsse der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein vom 11. Februar zeigen, dass die KV grundsätzlich an dem beabsichtigten Kahlschlag der Notdienstpraxen festhält.
Aus Sicht der Stadt Ratingen ist die Sicherstellung der notärztlichen Versorgungssicherheit, einer gesetzlichen Aufgabe der KV (§75 Abs. I SGB V), bei den in Rede stehenden Standorten faktisch nicht mehr gewährleistet.
Ratingen muss daher nach der überparteilichen Verabschiedung einer Resolution (V 67/2015) alle Möglichkeiten nutzen, die für einen Erhalt der notfallärztlichen und kindernotfallärztlichen Versorgung zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, in einer Vorlage für den Stadtrat Handlungsoptionen der Stadt Ratingen zur Einflussnahme und juristischen Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des geplanten Abbaus der Versorgungsstruktur darzustellen und Vorschläge für ein weiteres Vorgehen zu erarbeiten. Ziel ist der Erhalt einer notärztlichen und kindernotärztlichen Versorgung in Ratingen.
Der Bürgermeister wird gebeten, auch Vertreter der Ärztekammer und die örtlichen Landtagsabgeordneten zu konsultieren und diese in eine politische Unterstützung auf Landesebene (Landesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde) einzubinden.