Sehr geehrter Herr Pesch,
aus der Bürgerschaft kommen seit einigen Jahren zunehmend Klagen über nicht abgearbeitete Beschlüsse des Rates der Stadt Ratingen. Dies trifft in besonderer Weise den Hoch- und Tiefbau und damit Schulen, Kindergärten, städtische Gebäude, Straßen- und Kanalsanierungen.
Zum Jahresende 2014 bestehen Ermächtigungsübertragungen von 45 Mio. EUR im Investitionsplan und weiteren 6 Mio. EUR bei den Instandhaltungsrückstellungen. Dies sind die in Geld ausgedrückten Rückstände bei der Umsetzung. Das Volumen entspricht im Baubereich u.E. etwa einer Umsetzungskapazität von 2 Jahren. Offenbar wurden in der vergangenen Ratsperiode weit über den Möglichkeiten liegende Investitionspläne beschlossen. Der Investitionshaushalt gerät auf diese Weise zu einem „Ankündigungshaushalt“. Bürger, Politik und Verwaltungsmitarbeiter sind frustriert – die einen, weil geplante Vorhaben nicht sichtbar ausgeführt werden, die anderen, weil sie zunehmend mit der Beantwortung von Nachfragen und Prioritätenänderungen beschäftigt sind.
Diesen Kreislauf gilt es zu durchbrechen, um wieder zu mehr Haushaltswahrheit und Verlässlichkeit den Bürgern gegenüber zurückzufinden.
Die CDU-Fraktion beantragt daher:
Die Verwaltung wird gebeten, das vorgelegte Investitionsprogramm unter Berücksichtigung von noch abzuarbeitenden Ermächtigungsübertragungen und Prioritäten zu überprüfen. Für den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10. März (EB) soll ein Vorschlag unterbreitet werden, der die Maßnahmen in dem Jahr plant, in dem sie voraussichtlich auch für die Bürger sichtbar abgearbeitet werden können (auch: Beachtung Zahlungswirksamkeit).
Dabei sollen Alt-Maßnahmen, bereits begonnene und unabweisbare neue Maßnahmen priorisiert werden. Für eine lückenlose Vorbereitung und Bearbeitung kann verstärkt auf das Instrument der Verpflichtungsermächtigung zurück gegriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Vielhaus Gerold Fahr
Fraktionsvorsitzender finanzpolitischer Sprecher