CDU Stadtverband Ratingen

Aufbau eines strategischen Flächen- und Grundstücksmanagements in Ratingen

Aufbau eines strategischen Flächen- und Grundstücksmanagement in Ratingen
Die Stadt Ratingen hat – entgegen der landläufigen Bevölkerungsentwicklungsprognosen – das Potential, moderat zu wachsen und damit seine öffentliche Infrastruktur ohne schrumpfbedingte Kostensteigerungen oder Qualitätsverluste aufrecht zu erhalten bzw. moderat auszubauen. Dies ist angesichts der allgemeinen demografischen Entwicklung nicht selbstverständlich, sondern Ausfluss einer Strahlkraft von hervorragender Lagegunst, Infrastruktur und mittelstädtischer Qualität für Leben und Arbeiten in Ratingen gleichermaßen. Zugleich ist Ratingen durch die äußerst restriktive Regionalplanung des Landes NRW in seinen Möglichkeiten stark eingeschränkt, die Nachfrage nach Wohnungen und Gewerbeflächen zu befriedigen, was zu ungesunden Preisverhältnissen und ungenutztem Nachfragepotential führt. Die derzeit tatsächlich zur Verfügung stehenden Reserven werden in wenigen Jahren „verbraucht“ sein. Schon jetzt bestehen Schwierigkeiten, Wohnbauflächen z.B. für barrierefreien Wohnraum zu finden. Auch die Wirtschaftsförderung wird zunehmend Schwierigkeiten haben, marktgängige Flächen für expandierende Ratinger ‚Unternehmen oder ‚Firmenakquisitionen von außen anzubieten. Allein die Standortsuche für einige zusätzliche Kindertagesstätten zeigt, wie knapp die verfügbaren Ressourcen sind. Zur Zukunftssicherung müssen sowohl untergenutzte Flächen reaktiviert bzw. recycled werden, als auch Regionalplanreserven planungsrechtlich entwickelt werden. Dies erfordert ein langfristig angelegtes strategisches Flächen- und Grundstücksmanagement. Dabei steht die Beratung von Grundstückseigentümern zur Neunutzung und Zusammenlegung ebenso im Vordergrund wie eine begrenzte Vorhaltung von Grundstücken durch die Stadt selbst, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein. Die CDU-Fraktion regt daher an, ein strategisches Flächen- und Grundstückmanagement innerhalb der Verwaltung aufzubauen. Im Gegensatz zu einer externen Lösung sind damit weniger Schnittstellen, steuerliche und Finanzierungsvorteile, sowie eine stete Begleitung und Kontrolle durch den gewählten Rat verbunden. Für diese qualitativ neue Aufgabe muss eine neue Personalkapazität geschaffen werden, deren Stelleninhaber über entsprechende Fach- und Marktkenntnisse verfügt. Die Einplanung ist im Stellenplan zu berücksichtigen und sollte möglichst bereits jetzt im Nachtrag zum Stellenplan als Vorratsstelle Berücksichtigung finden. Ergänzend wird auf das Positionspapier des Deutschen Städtetages „Strategisches Flächenmanagment und Bodenwirtschaft“, Berlin und Köln 2014, ISBN 978-3-88082-269-6, das auch unter www.staedtetag.de abgerufen werden kann. Bechlussvorschlag: Der Rat beschließt grundsätzlich, ein strategisches Grundstücks- und Flächenmanagement innerhalb der Verwaltung zu implementieren. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, einen Vorschlag zu erarbeiten und notwendige Änderungen im Nachtrag zum Stellenplan – ggf. mit Sperrvermerk - vorzuschlagen.