Antrag für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (TOP 4) und Rat - Aufrechterhaltung des Straßensanierungsprogramms
Der Rat der Stadt hat stets das rückstellungsbasierte Mehrjahres-Sanierungsprogramm für die Straßen- und Radwegeinfrastruktur mitgetragen und den Willen zu vollständigen Umsetzung bekräftigt. Eine intakte Verkehrsinfrastruktur ist für die Ratinger Bürger und Unternehmen von großer Wichtigkeit und gleichfalls ein Beitrag zur intergenerativer Gerechtigkeit. Aufgrund der notwendigen Einhaltung bilanzierungsrechtlicher Regelungen (§88 GO NRW, §36 Abs. III GemHVO NRW) mussten im Jahresabschluss 2015 Instandhaltungsrückstellungen für Straßen i.H.v. EUR 3.070.171,87 aufgelöst werden, weil sie aus der Sicht des Jahres 2015 innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung nicht realisierbar waren. Dies betrifft insgesamt 59 Straßen, die in der Anlage 1 „Übersicht Instandhaltungsrückstellungen zum 31.12.2015“ des Jahresabschlusses aufgelistet sind. Dies ist rechtlich zu respektieren. Unabhängig davon hat der Rat der Stadt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 ein ungeschmälertes Straßensanierungsprogramm beschlossen und damit dokumentiert, dass er an seinem Willen zur umfassenden Sanierung des Straßen-Infrastrukturvermögens festhält, was wir auch für die folgenden Jahre bekräftigen möchten: Beschlussvorschlag: 1. Für den Ansatz der Rückstellungen für Straßensanierungen und den entsprechenden Umsetzungsplan wird die Verwaltung gebeten, das im Haushalt 2016/2017 etatisierte Straßenrückstellungsprogamm vollständig – also einschließlich der im Jahresabschluss 2015 aufgelösten Rückstellungen für Straßensanierungen für 57 Straßen – für den Haushaltsplan 2018/2019 aufzunehmen und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung deren Umsetzung zu planen. Hierzu sind die erforderlichen Umsetzungskapazitäten intern und/oder extern einzuplanen. 2. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 werden aufgrund der bestehenden Ratsbeschlüsse die aufgelösten Rückstellungen für Straßensanierungen für die 57 Straßen in das neue zur Verfügung stehende letzte Jahr der Finanzplanung wieder ergebniswirksam passiviert. So wird regelkonform erreicht, dass das ursprüngliche Straßensanierungsprogramm wieder hergestellt wird. Da das Jahr 2016 mit einem ausreichend hohen Jahresüberschuss (vorläufig 8 – 10 Mio. EUR) abschließt, führt die aufwandswirksame Passivierung nicht zu einem Verlust und somit nicht zu einem Kapitalverzehr.