CDU Stadtverband Ratingen

Gemeinsamer Antrag CDU / BU / SPD / Die Grünen / FDP - Blauer See

Entwicklung des Geländes rund um den Blauen See
Antrag zur Vorbereitung von Planungsunterlagen zur Prüfung von Fördermöglichkeiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) für eine Neugestaltung; Antrag von Planungsmittel im Haushalt 2018/2019; Sehr geehrter Herr Pesch, der Rat der Stadt Ratingen hat bekanntlich die vollständige Überplanung des Geländes rund um den Blauen See beschlossen. Ein dazugehöriges Bebauungsplanverfahren verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans wurde auf den Weg gebracht. Eine umfangreiche Umsetzungsstudie einschließlich der Vorgabe zur Etablierung eines Umweltbildungszentrums auf dem Gelände wurde zudem beschlossen. Die Gebäude, Wege und die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur am Blauen See wird immer baufälliger und es besteht dringender Handlungsbedarf das Gelände zu überplanen. Ziel ist es, wieder ein attraktives Naherholungsangebot zu entwickeln, das allen Ratinger Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung steht. Auch der Neanderlandtourismus würde hiervon erheblich von partizipieren. Um das Gelände nunmehr zügig einer Neuentwicklung zuzuführen, beantragen wir auf der Grundlage einer ersten groben Planung mit Kostenschätzung die Fördermöglichkeiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) für die Neugestaltung zu prüfen und mit dem Ministerium zu eruieren und die Erweiterung des Handlungsprogramms INTEK zu prüfen. Mit den Ratsbeschlüssen zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und eines Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan sind bereits die entscheidenden Voraussetzungen für die Überplanung des Geländes geschaffen worden. Die Grobplanung soll das Gelände der „Bleichwiese“ im Zusammenhang mit dem LVR-Museum-Cromford sowie die Parkplätze mit einschließen. Inhalte des Förderantrages sollte die vom Rat beschlossene Umsetzungsstudie für ein attraktives Naherholungsangebot sein. Darüber hinaus muss wie bereits erwähnt die bestehende Infrastruktur modernisiert und weitestgehend barrierefrei gestaltet werden. Zudem bitten die Antragsteller förderrelevant zu prüfen, ob eine Betreibergesellschaft in Form einer gGmbH (Anteilseigner Stadt Ratingen, ggf. Kreis Mettmann) für den laufenden Geschäftsbetrieb verantwortlich werden könnte. So soll auch geprüft werden, ob das Thema Inklusion, Förderung benachteiligter Jugendlicher und Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt besetzt werden könnte. Es gibt verschiedene, sehr erfolgreiche Beispiele in NRW, in denen der Betrieb und die Unterhaltung eines solchen Geländes mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten mit arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten sinnvoll verbunden werden. Die bestehenden Förderprogramme des Landes NRW und der Europäischen Union („Landes-ESF“) bieten Anknüpfungspunkte. Im Rahmen einer solchen Förderung wären auch Ideen wie ein Umweltbildungszentrum, Tagungsstätte, Gastronomie durch die Kombination mit Beschäftigungsförderung und Qualifizierung sinnvoll realisierbar. Wie und in welchem Umfang die aufgeführten Inhalte zu realisieren sind, wird auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Flächen festgestellt. Zur Vorbereitung der Förderanträge und der Gesprächen mit dem MHKBG und dem MAGS wird die Unterstützung eines mit Förderanträgen erfahrenen Planungsbüros erforderlich sein. Wir beantragen dazu Planungsmittel in den Haushalt einzustellen. Die notwendigen Planungskosten soll die Verwaltung bis zu den Etatberatungen im HAFAW benennen.