Antrag zur Weiterführung des Arbeitslosenzentrums ZAR nach Ablauf der Programmförderung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Jahr 2021 – Beantragung eines Zuschusses in Höhe des Ausfalls der Förderpauschale von 15.600 Euro für das Haushaltsjahr 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wird im Jahr 2021 das Förderprogramm für die Arbeitslosenzentren zu Gunsten des Förderprogramms der Erwerbslosenberatungsstellen einstellen, d.h. es wird im Kreis Mettmann nur noch eine geförderte Erwerbslosenberatungsstelle für arbeitslose Menschen geben, die in Velbert angesiedelt ist. Darüber hinaus wird es keine geförderten Arbeitslosenzentren mehr im Kreis Mettmann geben. Das Arbeitslosenzentrum ZAR gehört zu dem Sozialzentrum in Ratingen, das vom SkF e.V. in Kooperation mit der Diakonie betrieben wird. Es stellt seit Jahren erfolgreich arbeitsmarktpolitische Angebote sicher, um Zielgruppen des Arbeitsmarktes zu beschäftigen und an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. In diesem Zusammenhang ist das Arbeitslosenzentrum ein niederschwelliges Beratungsangebot und ein Ort der sozialen Integration. Vor diesem Hintergrund würde die Schließung des Arbeitslosenzentrums in Ratingen eine nicht zu kompensierende Angebotslücke in dem Sozialzentrum verursachen. Deshalb beantragt die CDU-Fraktion die Finanzierung der entfallenden Fördersumme von 15.600 Euro für das Haushaltsjahr 2021 im Haushalt bereitzustellen. Die Stadt Ratingen gewährte bereits für das Jahr 2019 einen Zuschuss von 28.010 Euro und für das Jahr 2020 einen weiteren Zuschuss von 28.430 Euro für das Arbeitslosenzentrum, um die Existenz dieses Angebotes sicherzustellen.
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