CDU Stadtverband Ratingen

Maßnahmen für mehr Sicherheit der ÖPNV-Nutzer und gegen Vandalismusschäden

Antrag für den Bezirksausschuss Ratingen-Mitte und Folgeausschüsse:
Unterführungen und Haltestellen für viele ÖPNV-Nutzer sind manchmal ein Angstraum für die Nutzer und ziehen offenbar Zerstörungswut und Vandalismus an. Insbesondere die Unterführung des Ostbahnhofs ist ein solcher Ort: Raub- und Körperverletzung im Umfeld – ausgehend vom S-Bahn-Haltepunkt in der jüngeren Vergangenheit - können nicht länger tatenlos hingenommen werden. Auch erfolgten bereits wenige Tage nach Entfernung von Vandalismus- und Graffiti-Schäden an der Unterführung neue Sachbeschädigungen. Die durchaus abgelegene Unterführung zwischen Bergstraße und An der Fest ist ein ebensolcher Angstraum. Ebenso ist es mit dem Bereich um den Aufgang zur Stadthalle / Parkautomaten des Parkplatzes der Stadthalle, wo mehrfach Sachbeschädigungen und andere unerlaubte Handlungen zu beobachten sind. Auch die Haltestelle Gerhardstraße der U72, die nicht über eine Videoüberwachung verfügt, wurde bereits vier Mal in diesem Jahr verwüstet, das Glas der Wartehallen zerstört. Ganz anders die neue zentrale Halte- und Umsteigestelle der U72 am Düsseldorfer Platz: dort sind seit Inbetriebnahme keine Übergriffe mehr bekannt, im Kernbereich ist kein nennenswerter Vanda¬lismus mehr festzustellen. Diese Haltestelle wurde von der Rheinbahn mit professioneller Video¬überwachung ausgestattet. Wir sind der Auffassung, dass die vielen Nutzer und Anlagen an den genannten Orten besser geschützt werden müssen. Eine Videoüberwachung („Optisch-elektronische Überwachung gem. § 20 bzw. 29b DSG NRW) bietet hierfür nach unserer Auffassung eine wesentliche Verbesserung. In Abwägung von Datenschutz vs. Lebens-, Gesundheits- und Einrichtungsschutz ist an diesen Schwerpunkten der Einsatz einer Videoüberwachung, bei der nur nach Straftaten eine Auswertung des Materials erfolgt und ansonsten das Material gelöscht wird, erforderlich und Erfolg versprechend. Dazu stellt der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes NRW fest: „Erforderlich ist eine Videoüberwachung, wenn das festgelegte Ziel mit der Überwachung erreicht werden kann und es dafür kein weniger einschneidendes Mittel gibt. Vor diesem Hintergrund wäre daher stets zunächst zu prüfen, ob dem Sicherungsinteresse in anderer Weise Rechnung getragen werden könnte (z.B. durch regelmäßige Kontrollen von Sicherheitspersonal; Ausleuchten).“ Eine starke Ausleuchtung und (stichprobenartige) Kontrollen des KOD sind bereits seit geraumer Zeit realisiert ohne dass die beschriebenen Gefährdungen und Sachbeschädigungen aufgehört hätten. Die Unterführung stellt den einzigen Zugang zu den Bahngleisen zur S6 dar, so dass nach Auffassung des OVG Münster (16 A 4475/07) der weit zu interpretierende „Hausrechts“-Begriff zutrifft. Dies gilt erst Recht für den Bahnsteig der U72 selbst. Zudem halten sich Menschen dort nur kurzzeitig zum Zweck des Zugangs zur S-6 bzw. U72 bzw. zum Abstellen des Fahrzeugs für den Besuch der Stadthalle auf, so dass auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen dem dargestellten Schutzbedarf überwiegend entgegenstehen. Auch der Verkehrsminister des Landes NRW hat erkannt, dass der Ausbau von Videoüberwachung an Bahnhöfen (leider) notwendig ist und stattet bis 2024 jeden dritten Bahnhof in NRW mit moderner Videotechnologie (ohne biometrische Gesichtserkennung) aus. Für die Unterführung am Ostbahnhof ist die Stadt Ratingen als Hausherr zuständig. Denkbar ist dort aber auch die Absprache mit der DB, dass diese dort Installation und Betrieb in Absprache mit der Stadt Ratingen übernimmt. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Ratingen wird beauftragt, an den nachfolgenden Gefahrenpunkten eine zulässige Videoüberwachung zu installieren und betreiben (zu lassen): a.) Unterführung am Ostbahnhof b.) Unterführung zwischen Bergstraße und An der Fest c.) Parkdeck der Stadthalle, begrenzt auf den Bereich um den Treppenaufgang und den Parkautomaten im Umfeld. 2. Die Stadt Ratingen fordert die zuständigen Verkehrsträger auf und koordiniert eine zulässige Videoüberwachung zu installieren und zu betreiben a.) auf dem Bahnsteig des Ostbahnhofes der S6 in Ergänzung zur städtischen Anlage b.) an der Haltestelle Gerhardstraße der U72