CDU Stadtverband Ratingen

Antrag für den HAFAW und Rat:

Bericht der Verwaltung über Ratinger Corona-Hilfsprogramm und Nachschärfung
Die Stadt Ratingen hat als eine der wenigen Städte ein umfangreiches, fokussiertes Hilfsprogramm mit dem Schwerpunkt Einzelhandel und Gastronomie beschlossen. Hintergrund ist die besondere Betroffenheit der durch hohe Fixkosten geprägten und für Bürger und das Stadtbild besonders wichtigen Betriebe, die unsere schönen Stadtteile prägen. Die kurzfristige Konzeption eines solchen Hilfsprogramms war Neuland für alle Beteiligten. Die CDU-Fraktion möchte in der ersten Sitzung nach den Sommerferien daher einen ersten Erfahrungsbericht der Verwaltung über die Nutzung und den Erfolg des Programms. Wir möchten damit auch die Möglichkeit eröffnen, ggf. Nachschärfungen des Programms vorzu-nehmen, falls einzelne Regelungen sich in der Praxis als problematisch herausgestellt haben sollten. Gespräche mit Antragstellern haben uns gezeigt, dass die Hinzurechnung der Soforthilfen des Bundes/Landes zu den Umsatzerlösen bei der Bemessung der Umsatzeinbrüche teilweise zu unbefriedigenden Ergebnissen bei stark vom Lockdown betroffenen Betrieben führen können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung des Betriebes einen hohen Anteil hat, wie z.B. bei handwerklichen Dienstleistern, Schmuck- und Kunstgewerbe. Dem betriebswirtschaftlichen Charakter nach sind die Corona-Hilfen kein originärer Umsatz, sondern als sonstige betriebliche Erträge im Sinne von Zuschüssen zu bewerten. Die CDU-Fraktion beantragt daher, bei der Bemessung des Umsatzeinbruchs Zuschüsse aus der Corona-Hilfe des Bundes nicht als Umsatz einzurechnen. Ablehnende Bescheide sollen überprüft und ggf. neu beschieden werden. Eine öffentliche Bekanntmachung der geänderten Förderbedingung ist erforderlich, da ggf. Betroffene im Hinblick auf die bestehende Regelung bislang keinen Antrag gestellt haben.