CDU Stadtverband Ratingen

Überarbeitung der Bußgelder für Abfall- und Umweltsünder

Antrag für HAFAW und Rat: Bußgeldkatalog überarbeiten
Die CDU-Fraktion begrüßt eine Anpassung des Bußgeldkataloges für verbotene wilde Abfall-Lagerung und die Gefährdung der Umwelt. Offensichtlich zunehmender Vermüllung und umweltgefährdenden Ablagerungen kann nur mit einem austarierten System von abschreckenden, aber verhältnismäßigen Bußgeldern und verstärkten Kontrollen begegnet werden. Dabei kommt den Kontrollen und der konsequenten Ahndung eine besonders hohe Bedeutung zu. Die CDU-Fraktion hatte wegen der Verhältnismäßigkeit verschiedener Bußgeldhöhen im Vergleich noch Beratungsbedarf angemeldet. Hintergrund waren einige offensichtlichen „Unwuchten“ auch nach der Beratung der Projektgruppe „Sauberes Ratingen“ und mehrerer Vertagungen der Fachausschüsse. So sollte das Wegwerfen eines Taschentuchs ebenso 100 EUR kosten wie das Wegwerfen oder Verbrennen einer Batterie. Das Bußgeld für das wiederholte Herausstellen einer Mülltonne vor 18 Uhr sollte hingegen 200 EUR kosten. Flüssige Abfälle über 2 Liter sollten mit 500 EUR bestraft werden, die unsachgemäße Ablagerung von extrem umweltgefährdenden Ölen, Lacken und Farben bis 5 Liter dagegen nur 150 EUR. Hieraus ergibt sich ein offensichtlicher Adjustierungsbedarf der Bußgelder – und zwar nach unten für kleine Delikte und nach oben für schwere Delikte. Die CDU-Fraktion hat anhand von Vergleichen mit dem neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog des Landes NRW und verschiedenen Großstädten einen Vorschlag erarbeitet, der die Anpassung einiger Positionen des Ratinger Bußgeldkatalogs mit einer angemessenen Bewertung nach der Schwere und Umweltwirkung des Delikts beinhaltet.