CDU Stadtverband Ratingen

Onlinezugangsgesetz

Antrag für den Ausschuss für Digitalisierung und Folgeausschüsse
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Portale auch digital anzubieten. Das OZG umfasst 575 Verwaltungsleistungen. Die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei Ländern/Kommunen werden dabei im sog. „Digitalisierungsprogramm Föderal“ abgebildet. 460 der 575 Verwaltungsleistungen fallen in dieses „Digitalisierungsprogramm Föderal“, u.a. bspw. die KiTa-Anmeldung. In Nordrhein-Westfalen werden die Aktivitäten zum OZG von dem Kompetenzzentrum Digitalisierung (CCD) unter dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) koordiniert, dem auch Ratingen als Mitglied angehört. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Überblick über die unter das „Digitalisierungsprogramm Föderal“ fallenden Verwaltungsleistungen, den derzeitigen Umsetzungsstand und die Umsetzungsplanung für eine Sicherstellung der Fertigstellung gem. der Vorgabe des OZG sowie die dafür zu etatisierenden Haushaltsmittel bis zur Etatberatung zur Verfügung zu stellen.