Antrag für den SchA
In den noch vor uns liegenden Wintermonaten Januar bis März 2021 stehen an den weiterführenden Schulen für die Abiturienten und 10-Klässer zukunftsentscheidende Abschlussprüfungen (etwa Vorabiklausuren im Februar) und deren fachliche Vorbereitung an. Aktuell ist der harte Lockdown bis zum 10.01.2021 angesetzt, ob die Schulen bereits im Januar 2021 wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren werden, ist mehr als unsicher. Rückzugsräume außerhalb des eigenen Zuhauses, die sonst von Schülerinnen und Schülern zum Lernen sehr gut angenommen werden, wie etwa die oberste Etage des Medienzentrums, sind ebenfalls geschlossen. Schülerinnen und Schülern, die in ihrem Zuhause kein ruhiges Umfeld zum Lernen vorfinden, da aufgrund der Schutzmaßnahmen alle Familienmitglieder zuhause sind, sollen unter Aufsicht einer erwachsenen Person Arbeitsräume zur eigenverantwortlichen Stillarbeit für die Abschlussprüfungsvorbereitung zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme ist explizit vom Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen empfohlen und in der „Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ auf S.8 (PDF unter: https://xn--broschren-v9a.nrw/fileadmin/Handreichung_zur_lernfoerderlichen_Verknuepfung/pdf/Handreichung-Distanzunterricht.pdf ) erläutert. Damit setzt sich die CDU für die Schülerinnen und Schüler ein, die aufgrund der aktuellen Situation schlechte Arbeitsbedingungen zuhause vorfinden und leistet damit einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in der Bildung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer langfristigen Schließung der Schulen bis in das Frühjahr und damit bis in den Zeitraum der Abschlussprüfungen hinein, ein Konzept zur Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Stilarbeit und eigenverantwortlichen Lernen für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen vorzulegen. Um Ansammlungen zu vermeiden, sollten die Räumlichkeiten möglichst dezentral über das Stadtgebiet verteilt sein. Vgl.: Zur Sicherung eines chancengerechten und gleichwertigen Lernumfelds bieten einige Schulen als Unterstützung sogenannte „Study Halls“ an. An anderen Schulen existieren „Lernbüros“, „Selbstlernzentren“ oder ähnliche Modelle. Dies sind möglichst Einzel-Arbeitsplätze mit Rechner- und WLAN-Zugang in der Schule zum individuellen und ruhigen Arbeiten unter Wahrung der Hygienevorschriften und ggf. mit pädagogischer Unterstützung. Damit haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, unabhängig von ihrer häuslichen Situation, am Distanzunterricht ohne Einschränkungen teilnehmen zu können. Hierfür stellen die Schulen im Einvernehmen mit dem Schulträger ggf. Räume auch außerhalb der Schule für den Distanzunterricht zur Verfügung. S. 8.