CDU Stadtverband Ratingen

Rahmenplanung Ratingen-West II (V 87/2023) - Ergänzungen nach Beratungen

Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss und Rat

Sehr geehrter Herr Pesch,

nach der Lenkungsgruppe haben auch der BezA 2, der UKKNA und der StaMA die für die nächsten Jahrzehnte prägende städtebauliche Neuentwicklung des großen Areals um den geplanten Haltepunkt an der zukünftigen Westbahnhof intensiv beraten.

Wir möchten einige wichtige Punkte aus den bisherigen Beratungen für die weitere Bearbeitung zusammenfassen und einer dokumentierenden Beschlussfassung zuführen.

Ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

  1. Parallel mit der Schaffung von Planungsrecht auf dem ersten Teilgelände (ehemaliges „Siebeck-Gelände“) soll vordringlich eine konkrete Verkehrsplanung des schließlich stark verdichteten Gesamt-Areals erfolgen. Dabei sind Varianten ohne Schließung des BÜ Sandstraße und mit Schließung (und ggf. entsprechender Ersatzquerungskapazität) zu untersuchen. Auch bei der Entwicklung des Modalsplits (Fußgänger/Radfahrer/PKW/Schwerverkehr/SPNV und ÖPNV) sind unterschiedliche Entwicklungstendenzen gesondert darzustellen.
  2. Die Verkehrsinfrastruktur soll – unabhängig von der für die einzelnen Verkehrsträger tatsächlich verwendeten Flächendimensionierung - großzügig jenseits von Mindestnormen gestaltet werden und somit Freiräume für heute nicht absehbare zukünftige Entwicklungen im Straßenfreiraum beinhalten (Beispiel: Düsseldorf Grafenthal)
  3. Die Verbindung zwischen dem Stadtumbaugebiet West II und der Innenstadt (bis ZOB Düsseldorfer Platz) ist nicht ausreichend bearbeitet worden und bedarf vordringlich einer ergänzenden Bearbeitung.
  4. Die Verwaltung wird geben, städtebauliche Instrumente, die ein Gelingen des Stadtumbaugebiet-Areals auch bei unterschiedlichen vorher-/nachher-Nutzungen sicherstellen, zu evaluieren und bei Bedarf auch aktiv zu nutzen.
    Dabei soll das städtische Liegenschaftsmanagement zur Sicherung der Flächen eine aktive Rolle einnehmen.
    Zudem müssen angesichts des Umfangs der Planungsmaßnahme Planungs-, Moderations- und Umsetzungskapazitäten geschaffen werden, die auch die Bearbeitung anderer wichtiger Entwicklungsvorhaben durch die Kernverwaltung sichern.
  5. Bei der weiteren Planung soll für bestehende Ratinger Gewerbebetriebe sichergestellt werden, dass nicht tatsächliche Einschränkungen durch erforderliche Lärmemission, Verkehr, etc. durch die Neunutzung umliegend umgewidmeter Flächen entstehen und Entwicklungsmöglichkeiten, die nicht den Zielen der Neuordnung grundsätzlich entgegenstehen, möglichst erhalten bleiben.