Plakatzerstörung ist kein Kavaliersdelikt
Mit dem offiziellen Beginn der Plakatierung zur Kommunalwahl in Ratingen hat eine beunruhigende Entwicklung erneut Fahrt aufgenommen: Unbekannte haben gezielt Wahlplakate beschädigt oder gestohlen – auffällig häufig sind CDU-Plakate betroffen. Bislang meldete die CDU 21 Strafanzeigen bei der Polizei – insgesamt 93 Plakate wurden bereits zerstört oder entwendet. Polizei und Behörden reagierten schnell; ihr entschlossener Einsatz ist ein klares Bekenntnis zum Schutz unserer demokratischen Kultur.
CDU-Stadtverbandsvorsitzender Peter Thomas mahnt: „Wer politische Meinungen nicht mit Argumenten, sondern mit der Zange bekämpft, stellt sich gegen die Grundprinzipien unserer Demokratie.“ Sabotage am demokratischen Wettbewerb sei kein harmloser Streich, sondern eine Straftat – der Staatsschutz ermittelt entsprechend. Jeder, der Plakate zerstört, beklebt oder verändert, sollte sich dessen bewusst sein.
In mehreren Stadtteilen wurden in einer Nacht offenbar massenhaft CDU-Plakate entfernt – seltsamerweise exakt dort, wo später Plakate von SPD, BU oder Grünen aufgehängt wurden. Ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang, den die Ermittlungsbehörden prüfen müssen. Unklar bleibt: War das ein geplantes Vorgehen? Wer bewusst Regeln missachtet, sich vorher als Opfer unfairer Behandlung darstellt und dann derartig agiert, handelt in sehr offensichtlicher Weise bewusst unfair – und untergräbt damit erst das Vertrauen in einen fairen Prozess.
Entgegen anderslautender und gebetsmühlenartig vorgetragener Behauptungen existiert keine formelle Parteienvereinbarung zur Einhaltung eines bestimmten Plakatierungsstarts – etwa einer vermeintlichen „6‑Wochen-Frist“. Keine befragte Partei konnte benennen, wann und wo eine solche Regel beschlossen wurde. Die CDU mutmaßt, SPD, BU und Grüne hätten die angebliche Frist womöglich selbst erfunden und schließlich dennoch nicht beachtet. In Ratingen gilt einzig die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung von Laternenmasten: Anzahl, Abstände, Höhe sowie das Abhängeverfahren sind darin für alle Parteien verbindlich geregelt.
Dennoch: FDP und Grüne haben die Tabuzone der Altstadtlaternen ignoriert – alle anderen Parteien hielten sich daran. Häufig missachtet wurde auch die klare Regel, dass nur ein Plakat pro Mast zulässig ist – ein Grundsatz, der fairen Wettbewerb sichert.
Parallel zu den Vorkommnissen rund um die Plakatzerstörung sollen einige Bürgerinnen und Bürger sowie andere Parteien Kritik am zu frühen und massenhaften Plakatieren der CDU geäußert haben: Einige wenige empfinden das Plakatieren der CDU als deutlich zu früh – als Verstoß gegen eine informelle, aber über Jahre eingeübte Praxis: sechs Wochen vor der Wahl. Die Anzahl der Beschwerden hält sich jedoch im Rahmen und beschränkt sich auf wenige Bürger, deren Äußerungen häufig mit Kritik an bestimmten politischen Inhalten einhergingen. Auch sind bisher keine, wie in Ratingen sonst üblich, öffentlichen Unmutsäußerungen oder Proteste vorgekommen. Die Kritik beschränkt sich weitgehend auf einige Beiträge in den sozialen Medien.
Zwar ist die frühzeitige Plakatierung rechtlich zulässig – gemäß dem Wahlwerbungserlass NRW ist eine Plakatierung in fast allen Kommunen bereits drei Monate vor dem Wahltag erlaubt, also in Ratingen ab Mitte Juni – dennoch stören sich Bürger wie die Grünen-Sprecherin Julia Merkelbach daran, dass sich die CDU nicht an bisherige Absprachen gehalten habe: „Manche empfinden das als unnötig früh und störend, zumal andere Parteien sich an die bisherige Praxis halten.“ Auch die Bürger Union und SPD forderten eine Rückkehr zu einer fairen Linie und eine verbindliche Regelung für künftige Wahlen. Auch diese Kritik wurde nie auf ihre politische Aussagekraft hin überprüft, nie auf eine Beweisbarkeit der Absprache oder einen fundierten Nachweis über den Regelungsinhalt.
Zudem wurde das Anbringen von Plakaten an Bäumen – insbesondere in Altstadtbereichen – kritisiert. Solche Praktiken können Bäume schädigen oder langfristig schwächen – gerade problematisch in Zeiten von Hitze und Trockenstress. Die Tatsache, dass die von Plakaten bedeckte Fläche eben nicht der prallen Sonne ausgesetzt ist und somit vor schädlicher Überbelastung geschützt wird, wurde dabei nie in Erwägung gezogen.
„Wer schon einmal einen Baum nicht im ideologischen Sinn betrachtet hat, dem ist aufgefallen, dass ein gesunder Baum sich in der Hauptsache mit Wachsen beschäftigt. Ein Wahlplakat oder auch ein Kabelbinder sind ihm dabei in der Regel egal. Da wächst er einfach drüber“, so Dominik Börskens, Jäger und Naturpädagoge. „Auch die Aussage auf einem Plakat ist dem Baum letztendlich egal. Und nicht nur das unterscheidet ihn vom Menschen.“
Peter Thomas unterstreicht: „Wir halten uns auch weiterhin an die tatsächlich existierenden Regeln und lassen uns von anderen nicht beeinflussen – im Gegenteil.“ Die CDU zeige Haltung, Gesicht und Flagge – im wahrsten Sinne des Wortes. Die Partei kündigt an, ihren Wahlkampf unbeirrt und regelkonform fortzuführen. Gleichzeitig ruft sie alle demokratischen Kräfte auf, sich an bestehende Regeln zu halten und tatsächliche Fairness zu wahren. Die Deutungshoheit über den Begriff der demokratischen Kräfte, so fügt er hinzu, obliegt im Übrigen auch in Wahlkampfzeiten nicht einzelnen Parteien, sondern letztendlich der Gemeinschaft aller Bürger, die sich an einem demokratisch legitimierten Prozess beteiligen.
In einer Zeit, in der das Vertrauen in Politik und Institutionen ständig auf dem Prüfstand steht, sind Respekt vor dem Prozess und Regelbewusstsein kein netter Zusatz – sie sind unverzichtbare Bausteine der demokratischen Stabilität. Plakatzerstörung ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Und politische Debatte darf nie zugunsten von Gewalt untergraben werden.