CDU Stadtverband Ratingen

Lärmschutzfenster statt Tempo-30-km/h auf Haupt-/Erschließungsstraßen

Lärmschutzfenster statt Tempo-30-km/h auf Haupt-/Erschließungsstraßen
Bei der Erörterung der Lärmschutzaktionsplanung wurde deutlich, dass die Einzelmaßnahmen unmittelbar, d.h. ohne weitere Einzelprüfung so umgesetzt werden wie in der Vorlage 247/2019 ab Seite 36 des Entwurfes für die Lärmaktionsplanung beschrieben, soweit keine abweichenden Beschlüsse gefasst werden. Für den Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschusses Mitte werden folgende Modifikationen beschlossen: 1. Die Verwaltung wird prioritär beauftragt, ein Programm für den Einbau von Schallschutz-fenstern vorzubereiten und die Finanzmittel im nächsten Haushaltsplan einzuplanen. Der aufgrund veralteter Daten fehlende Teil der Bahnstraße zwischen Bergstraße und Wilhelmring ist einzubeziehen. Das Schallschutzfensterprogramm gilt auf allen Straßen, die signifikante Überschreitungen der Lärmgrenzwerte ggf. im Zusammenhang mit anderen Schallschutzmaßnahmen aufweisen. 2. Innenstadt: Tempo 30 wird auf dem innenstädtisch gelegenen Teil der Bahnstraße erst vor der Einmündung Graf-Adolf-Straße, auf der Mülheimer Straße hinter der Einmündung Werdener Straße, auf der Düsseldorfer Straße hinter der Kreuzung Hans-Böckler-Str. und auf der Kaiserswerther Straße hinter der Einmündung Suitbertusstraße angeordnet (jeweils in Richtung Innenstadt betrachtet). Begründung zu 1.: Für die Ringstraßen Röntgenring, Freiligrathring, Wilhelmring, Teile der Bahnstraße und der Industriestraße sind realistisch kurzfristig überhaupt keine lärmmindernde Maßnahmen durchführbar. Während Tempo 30 km/h auf den sanierten Straßenbelägen nur eine Lärmreduzierung (bei Benzin-/Dieselfahrzeugen) von ca. 2 db(A) bringen, würde Flüsterasphalt bis zu 5 db(A) Verbesserung bringen. Die Straßen sind jedoch sämtlich mit Splitmastixasphalt saniert worden; somit ist bereits eine Lärmreduzierung von bis zu 2 db (A) realisiert und es kommt ein Austausch auf viele Jahre nicht in Frage. Zudem könnte nach bisheriger Auffassung der Verwaltung (die wir nicht teilen) eine Belastung der Anlieger mit Straßenanliegerbeiträgen rechtlich bindend erforderlich sein. Somit würden ausgerechnet die besonders lärmgeplagten Anwohner des Ringes praktisch „leer“ ausgehen. Zudem ist der tatsächliche Lärmentlastungseffekt aus Temporeduzierungen auf frisch sanierten Haupt- und Erschließungsstraßen äußert gering und sinkt mit dem Anteil von Elektroautos weiter. Problematischer sind u.E. ohnehin die Einzelschallereignisse von LKW, Bussen und lauten Motorrädern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan weist auf die rechtlichen Grundlagen für Tempo 30 km/h hin (S. 79f): straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (also Geschwindigkeitsreduzierungen) „sollten kein Ersatz für technisch mögliche und finanziell tragbare bauliche oder andere Maßnahmen sein, …“ Und weiter: „Es ist stets diejenige Maßnahme vorzuziehen, die den geringsten Eingriff in den Straßenverkehr darstellt.“ Auf Seite 81 wird zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf die FStrG und die Landesgesetze hingewiesen: „Auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und weiteren Hauptverkehrsstraßen bündelt sich der weiträumige und der innerörtliche Verkehr und entlastet gleichzeitig die Wohngebiete. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung steht auf diesen Straßen in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen.“ Es wird deutlich, dass die aus dem Konzept faktisch bloße einfach umsetzbare Tempo-30-Einführung auf einer Vielzahl von Hauptstraßen weder einen nennenswerten Effekt für die Ratinger Bürger bringt, noch im Einklang mit den Regelwerken steht. Das mit Abstand höchste Schallschutzniveau für die Ratinger Bürger, das an allen zu hoch belasteten Straßen zur Verfügung steht, bieten hingegen Schallschutzfenster. Insofern sehen wir ein Förderprogramm für den Einbau von Schallschutzfenstern als bessere Lösung an und möchten dieses bevorzugt umsetzen. Begründung zu 2.: Die generelle Tempo-30-Einführung nach dem Gießkannenprinzip auf den Haupt-Ziel- und Quellverkehrsstraßen für die Innenstadt abwickelnden Straßen wird abgelehnt. Der Lärmreduzierungseffekt ist relativ gering und wird mit der zunehmenden Nutzung von E-Fahrzeugen zukünftig noch geringer, da bis etwa 50 km/h das Motorgeräusch gegenüber dem Abrollgeräusch überwiegt. Wesentlicher Störfaktor sind eher die Einzelschallereignisse von lauten Motorrädern, LKW und Bussen. Zudem wird neben dem Individual- auch der öffentliche Personennahverkehr ausgebremst. Ein Beginn von Temporeduzierungen direkt an den signalisierten Kreuzungen des Ringes führt zu einer geringeren Wahrnehmung und bei Beachtung zu einer verringerten Verkehrsqualität an den stark beanspruchten Kreuzungen, da bereits vor bzw. im Kreuzungsbereich abgebremst werden müsste. Dadurch wird auch die Akzeptanz und Einhaltung gering sein. Die erforderliche Abwägung gebietet es, die Temporeduzierung erst im weiteren Verlauf der betroffenen innerstädtischen Erschließungsstraßen zu verwirklichen. Dort ist die Wahrnehmung der Anordnung größer, Fußgängerverkehr und Straßenquerungen nehmen zur Innenstadt hin zu, so dass Aspekte der Verkehrssicherung ergänzend ein höheres Gewicht bekommen und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in direkter Nähe zum Innenstadtkern rechtfertigen. Auf der Düsseldorfer Straße wäre eine Tempo-Reduzierung allein aus Lärmschutzgründen überhaupt nicht zu argumentieren, da hier wegen der grundhaften Erneuerung Flüsterasphalt (LOA) verlegt ist.